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Sunday, January 28, 2018

Am 29. Januar auf Wikipedia exzellenter Artikel

Zehn Tage gültiges Visum der DDR zur einmaligen Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland von 1988

Ein Visum ist eine – nor­maler­weise in einen Reise­pass einge­tragene – Bestä­tigung eines fremden Landes, dass Ein­reise, Durch­reise und Aufent­halt des Pass­inha­bers erlaubt sind. In den meisten Fällen wird das Visum als Ein­reise­visum aus­ge­stellt, manche Staaten ver­langen auch ein Aus­reise­visum oder ein Visum für Reisen inner­halb des Landes (Reise­visum, Durch­reise­visum nur für den un­mittel­baren Transit). Ein Visum zur Durch­reise durch die inter­natio­nalen Transit­zonen eines oder mehrerer Flug­häfen wird als Flug­hafen­transit­visum bezeich­net. Das Visum kann – ab­hängig von der Rechts­ordnung des Aus­steller­staates – neben der Erlaub­nis zum Grenz­über­tritt zu­gleich Auf­ent­halts­erlaub­nis sein. Eben­so be­stimmt die Rechts­ordnung des Aus­steller­staates, welche Be­hörde das Visum er­teilt. Zustän­dige Stelle für die Er­teilung von Ein­reise­visa ist zu­meist ein Kon­sulat und die Kon­sular­abtei­lung einer Bot­schaft des je­weiligen Landes. Die Ertei­lung an einer Grenz­über­gangs­stelle oder am Flug­hafen ist in einigen Staaten nur aus­nahms­weise zulässig, während sie in anderen Staaten den Regel­fall darstellt.  – Zum Artikel …




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