Das Bundesgericht (BGer; französisch Tribunal fédéral, TF; italienisch Tribunale federale, TF; rätoromanisch Tribunal federal, TF) ist das oberste Gericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Als Teil der rechtsprechenden Gewalt (Judikative) gehört es zu einer der drei Staatsgewalten im politischen System der Schweiz. Es hat seinen Hauptsitz im Bundesgerichtsgebäude in Lausanne im Kanton Waadt. Die beiden sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts (früher Eidgenössisches Versicherungsgericht als eine organisatorisch selbständige Abteilung des Bundesgerichts) befinden sich in Luzern. Die Vereinigte Bundesversammlung wählt die 38 Bundesrichter; der amtierende Bundesgerichtspräsident ist Gilbert Kolly. Das Bundesgericht entscheidet als letzte Instanz über Rechtsstreitigkeiten im zivilrechtlichen Bereich (Einwohner–Einwohnerin), im öffentlich-rechtlichen Bereich (Einwohner–Staat), aber auch bei Streitigkeiten zwischen Kantonen oder zwischen Kantonen und dem Bund. Entscheide im Bereich Menschenrechtsverletzung können am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg zur Beurteilung unterbreitet werden. – Zum Artikel …
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