Der Deutsche Bund war ein Staatenbund in Form eines „beständigen Bundes“, zu dem sich im Jahr 1815 die „souveränen Fürsten und freien Städte Deutschlands“ mit Einschluss des Kaisers von Österreich und der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande vereinigt hatten. Der Bund wurde am 8. Juni 1815 auf dem Wiener Kongress (1814–1815) ins Leben gerufen, um Bestandteil einer neuen europäischen Friedensordnung zu sein. Der Kaiser von Österreich und der König von Preußen traten für ihre „vormals zum Deutschen Reich gehörigen Besitzungen“ bei, weshalb vom preußischen Staat und vom Kaisertum Österreich nur die Teile zum Deutschen Bund gehörten, die bereits zuvor Teil des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation gewesen waren. Der Deutsche Bund löste sich als Folge des deutsch-deutschen Krieges (17. Juni bis 26. Juli) auf Druck Preußens am 23. August 1866 in Augsburg auf. – Zum Artikel …
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