Ein Motorradanhänger ist ein Anhänger, der von einem Motorrad gezogen wird. „Anhänger hinter Krafträdern“ unterliegen in Deutschland besonderen zulassungs-, versicherungs- und verkehrsrechtlichen Regelungen, die sich von denen für PKW-Anhänger unterscheiden. Es gibt diese Anhänger in vielen unterschiedlichen Bauformen. Nur sehr wenige Motorräder verfügen über eine nachgerüstete Anhängerkupplung und verglichen mit Autoanhängern ist die Anzahl der Motorradanhänger sehr gering. Bereits in den Anfängen der Motorisierung um 1900 wurden Motorräder auch als Zugmaschinen genutzt, um die begrenzten Transportkapazitäten des Zweirades mit einem Vorsteck- oder Anhängewagen zu erweitern. Für ein Verbindungsgelenk zwischen Motorrad und Anhänger erhielt Jean Trancle-Armand bereits 1896 in den USA ein Patent. In dieser Pionierzeit konkurrierte der Anhänger mit dem Beiwagen, der sich im Bereich der Personenbeförderung als die zweckmäßigere Lösung durchsetzte. Im Zweiten Weltkrieg wurden ab 1941 Anhänger mit bis zu 350 kg Gesamtgewicht hinter den Wehrmachtsgespannen eingesetzt. Die schweren Zündapp KS 750 und BMW R 75 hatten den sogenannten Einheitsprotzhaken, eine Bolzenkupplung, um mit diesen geländegängigen Maschinen leichte Anhänger oder Geschütze ziehen zu können. – Zum Artikel …
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