Tuesday, September 27, 2016

Am 28. September auf Wikipedia exzellenter Artikel

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts im Karlsruher Schlossbezirk

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist in der Bundes­republik Deutschland das Verfassungs­gericht des Bundes. Als Hüter der deutschen Verfassung (des Grund­gesetzes) hat das Gericht eine Doppelrolle, einerseits als unabhängiges Verfassungsorgan und andererseits als Teil der judikativen Staatsgewalt auf dem speziellen Gebiet des Staats- und Völkerrechts. Durch seine maßgeblichen Entscheidungen liefert es eine verbindliche Auslegung des Verfassungs­textes. Obwohl es Entscheidungen anderer Gerichte kontrolliert, gehört es nicht zum Instanzenzug. Das Bundes­verfassungs­gericht überprüft nicht, ob die Fachgerichte das Fachrecht richtig angewendet haben; es überprüft nur, ob die getroffene Entscheidung mit dem Grund­gesetz in Einklang steht. Kommt es zu dem Ergebnis, dass die Entscheidung die Verfassung verletzt, so hebt es sie – und ggf. die Entscheidungen der Vorinstanzen – auf und verweist die Angelegenheit zur nochmaligen Überprüfung an die Fachgerichte zurück (§ 95 Abs. 2 BVerfGG). Das Bundes­verfassungs­gericht wurde am 28. September 1951 durch den damaligen Kanzler Konrad Adenauer gegründet.  – Zum Artikel …



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