Eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten, der auf Dauer angelegt ist, sich in der Regel über nationale Grenzen hinweg betätigt und überstaatliche Aufgaben erfüllt. Wesentliches Merkmal einer solchen Organisation ist, dass sie mindestens ein Organ hat, durch das sie handelt. Derzeit sind weltweit etwa 250 Organisationen tätig. Prominente Beispiele sind die Vereinten Nationen (UN) und die Europäische Union (EU). Das Konzept der Internationalen Organisationen in ihrer heutigen Gestalt hat sich insbesondere nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges entwickelt. Mit dem rasanten zivilisatorischen Fortschritt in den Folgejahren stieg das zwingende Bedürfnis der Staaten zu einer immer engeren und komplexeren Zusammenarbeit auf nahezu allen Gebieten menschlichen Wirkens. Internationale Organisationen übernehmen hierbei fundamentale und vielfältige Aufgaben. Allerdings reichen die Anfänge dieser Zusammenarbeit bis auf den Wiener Kongress von 1815 zurück. Die restaurativen Bestrebungen der teilnehmenden Staaten fanden ihren Ausdruck auch und insbesondere in der Erkenntnis, gemeinsame Interessen nur durch gemeinsames Handeln effizient durchsetzen zu können. – Zum Artikel …
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