Als Jagdhund wird ein Hund bezeichnet, der dem Menschen – in der heutigen Zeit dem Jäger – im weitesten Sinne als Gehilfe bei der Jagd dient. Unter dem Begriff „Jagdhund“ wird eine Gruppe von Haushunderassen zusammengefasst, die in den unterschiedlichen jagdlichen Einsatzgebieten genutzt werden. Die modernen Jagdhunde werden in Stöberhunde, Vorstehhunde, Apportierhunde, Schweißhunde, Erdhunde und jagende Hunde eingeteilt. Historisch gesehen bezog sich die Bezeichnung Jagdhund ausschließlich auf die jagenden Hunde (Bracken). Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss“ ist der Hund für den Jäger unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In den Jagdgesetzen der deutschen Bundesländer wird der Einsatz von Jagdhunden verschiedentlich vorgeschrieben. So muss in Niedersachsen der Jagdausübungsberechtigte einen für den Jagdbezirk brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung haben. – Zum Artikel …
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