Die Krönung der römisch-deutschen Könige und Kaiser war eine Abfolge von Hoheitsakten und Zeremonien zur Amtseinsetzung eines neuen Herrschers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Das Ritual folgte den Regelungen durch die Goldenen Bulle Karls IV. aus dem Jahre 1356 und blieb bis zur Krönung des letzten Kaisers, Franz’ II., mehrere Jahrhunderte lang fast unverändert. Es war geprägt durch den Charakter des Reiches als Wahlmonarchie und verband Traditionen des antiken, römischen und des späteren karolingisch-fränkischen Kaisertums mit denen der Königserhebung germanischer Völker. Wenn nicht bereits zu Lebzeiten eines Kaisers ein neuer römisch-deutscher König gewählt wurde, wie beispielsweise bei Joseph II. geschehen, so trat nach dem Tode eines Kaisers ein so genanntes Interregnum, eine kaiserlose Zeit, ein. Die Goldene Bulle bestimmte, dass der Tod des Kaisers so schnell wie möglich dem Erzbischof von Mainz, dem Kurfürsten von Sachsen und dem Kurfürsten der Pfalz durch den kaiserlichen Hof mitgeteilt werden musste. – Zum Artikel …
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