Friday, September 18, 2015

Am 19. September auf Wikipedia exzellenter Artikel

Flagge des Piraten Edward England, klassischer „Jolly Roger“

Bei Piraterie (von griechisch πειρᾶν peiran, „versuchen, unter­nehmen, auskund­schaften“, und πεĩρα peira, „Wagnis, Unter­nehmen, Überfall“ über πειρατής, peirātḗs und lateinisch pirata, „Seeräuber“) oder Seeräuberei handelt es sich um Gewalt­taten, Eigentums­delikte oder Freiheits­berau­bungen, die zu eigen­nützigen Zwecken unter Gebrauch eines See- oder Luft­fahrzeugs auf hoher See oder in anderen Gebieten verübt werden, die keiner staat­lichen Gewalt unterliegen. Bis zu einer völker­recht­lichen Vertrags­regelung 1958 wurden unter Piraterie meist dieselben Taten verstanden, soweit sie überhaupt auf See oder auch von See aus begangen wurden. Staatliche Maßnahmen stellen, selbst wenn sie unrecht­mäßig sind, keine Piraterie dar. Heute sind solche Maßnahmen Kriegs- und Behörden­schiffen vorbe­halten, im Rahmen der Kaperei wurden sie bis 1856 jedoch auch von staatlich autori­sierten Privaten (Freibeuter, Kaper­fahrer) vorge­nommen und waren dadurch in ihrer äußeren Erschei­nungs­form häufig nicht von Piraterie zu unter­scheiden. Keine Piraterie im eigent­lichen Sinn sind auch Strand-, Fluss- und Luft­piraterie.  – Zum Artikel …



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